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§1696 BGB   
entgegenstehender Wille   

Doppelresidenz kann angeordnet werden, wenn sie im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl am Besten entspricht


Die 3 Kinder (5,7,9 Jahre zum Zeitpunkt der hiesigen Entscheidung) lebten nach der Trennung überwiegend beim Vater. 2017 gab es eine Umgangsregelung alle 14 Tage am Wochenende und häufig unter der Woche nach der Schule bis zum Abend ohne Übernachtung sowie hälftige Ferienteilung. Die Eltern sollten weiterführende Beratungsgespräche führen...


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Keine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegen stehen


Diese Entscheidung steht im direkten Zusammenhang mit der Entscheidung XII ZB 512/18, welche wir ausführlich in unserer


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Ablehnung Doppelresidenz wegen kontinuierlichem Willen des Kindes


Doppelresidenz kann bei erklärten Willen des Kindes, dies nicht zu wünschen, nicht angeordnet werden.

Bei strittigen Eltern ist einem "eindeutigem Erziehungsschwerpunkt" der Vorzug zu geben.




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